Aufgaben:
Die Hauptaufgaben des Grossen Rates sind die Gesetzgebung für den Kanton Basel-Stadt
sowie die Oberaufsicht über die Verwaltung und die Justiz des Kantons.
Ferner fasst der Grosse Rat Ausgabenbeschlüsse, welche die Finanzkompetenz des Regierungsrates übersteigen.
Er ist ausserdem Wahlbehörde für verschiedene Justizämter und Kommissionen.
In bestimmten Fällen kann er Begnadigungen aussprechen.
Als staatliches Parlament ist der Grosse Rat auch das einzige repräsentative politische Forum des Kantons.
Parlamentarische Vorstösse:
Die Mitglieder des Grossen Rates können mit verschiedenen Formen parlamentarischer Vorstösse
die Regierung verpflichten oder ermuntern, in einem bestimmten Bereich aktiv zu werden.
Zugeordnete Organe:
Der Grosse Rat verfügt über einen verwaltungsunabhängigen Parlamentsdienst.
Ebenso sind die Finanzkontrolle, die Ombudsstelle und die Datenschutzstelle des Kantons
nicht der Regierung, sondern dem Parlament angegliedert.