Datenschutzbeauftragter:
Der oder die Beauftragte für den Datenschutz des Kantons Basel-Stadt
(Datenschutzbeauftragter)
hat zur Aufgabe, die Bevölkerung vor dem Missbrauch von Personendaten zu schützen
sowie Fälle vermuteten Missbrauchs persönlicher Daten durch die Verwaltung zu untersuchen.
Er oder sie wird vom Grossen Rat jeweils für sechs Jahre gewählt und
ist diesem unterstellt.
Der Basler Datenschutzbeauftragte wurde 1992 eingeführt.
Jeder und jede kann den Datenschutzbeauftragten um Prüfung eines vermuteten Missbrauchs persönlicher Daten ersuchen;
seine Inanspruchnahme ist unentgeltlich.