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Oberaufsicht

 

Kontrollfunktion

Zu den wesentlichsten Aufgaben des Grossen Rates zählt die Oberaufsicht über die gesamte Staatsverwaltung. Regierungsrat, Gerichte, Ombudsstelle und die selbstständigen Verwaltungsbetriebe haben dem Grossen Rat jährlich Rechenschaftsberichte zu unterbreiten, die dieser genehmigen muss. Die Oberaufsicht besteht in der Kontrolle, ob die Verwaltung und die Justiz ordnungsgemäss arbeiten und ihren Verpflichtungen nachkommen. Entscheide von Verwaltungsbehörden oder Gerichtsurteile können aber nicht vor den Grossen Rat weitergezogen werden.

Oberaufsichtskommissionen

Der Grosse Rat kennt mit der Geschäftsprüfungskommission (GPK) und der Finanzkommission (Fkom) zwei wichtige ständige Oberaufsichtskommissionen. Sie durchleuchten die Staatsverwaltung bzw. Budget, Staatsrechnung sowie wichtige Finanzgeschäfte und erstatten dem Grossen Rat jährlich umfangreichen Bericht.

Für wichtige partnerschaftliche Geschäfte bzw. Institutionen mit interkantonalen Trägerschaften können die Parlamente eine gemeinsame Oberaufsicht einsetzen: Interparlamentarische Geschäftsprüfungskommissionen.

Zu einzelnen Untersuchungsbereichen können die Oberaufsichtskommissionen Subkommissionen einsetzen.

Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK)

Seit 1992 kann der Grosse Rat zur Abklärung spezieller Vorkommnisse von grosser Tragweite eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) einsetzen. Diese kann Auskünfte von Regierungsräten, Verwaltung und Gerichten einholen, Sachverständige herbeiziehen sowie die Herausgabe von Akten verlangen. Die Einsetzung einer PUK ist das schärfste Kontrollinstrument eines Parlaments.

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