Zu den wesentlichsten Aufgaben des Grossen Rates zählt die Oberaufsicht über die gesamte
Staatsverwaltung.
Regierungsrat,
Gerichte,
Ombudsstelle und die selbstständigen
Verwaltungsbetriebe haben dem Grossen Rat jährlich Rechenschaftsberichte zu unterbreiten,
die dieser genehmigen muss.
Die Oberaufsicht besteht in der Kontrolle, ob die Verwaltung und die Justiz
ordnungsgemäss arbeiten und ihren Verpflichtungen nachkommen.
Entscheide von Verwaltungsbehörden oder Gerichtsurteile können aber nicht vor den
Grossen Rat weitergezogen werden.
Der Grosse Rat kennt mit der Geschäftsprüfungskommission (GPK)
und der Finanzkommission (Fkom) zwei wichtige ständige
Oberaufsichtskommissionen. Sie durchleuchten die Staatsverwaltung bzw. Budget, Staatsrechnung
sowie wichtige Finanzgeschäfte und erstatten dem Grossen Rat jährlich umfangreichen Bericht.
Für wichtige partnerschaftliche Geschäfte bzw. Institutionen mit interkantonalen Trägerschaften
können die Parlamente eine gemeinsame Oberaufsicht einsetzen:
Interparlamentarische Geschäftsprüfungskommissionen.
Zu einzelnen Untersuchungsbereichen können die Oberaufsichtskommissionen Subkommissionen einsetzen.
Seit 1992 kann der Grosse Rat zur Abklärung spezieller Vorkommnisse von grosser Tragweite eine
Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) einsetzen.
Diese kann Auskünfte von Regierungsräten, Verwaltung und Gerichten einholen,
Sachverständige herbeiziehen sowie die Herausgabe von Akten verlangen.
Die Einsetzung einer PUK ist das schärfste Kontrollinstrument eines Parlaments.