Das verpflichtendste parlamentarische Instrument ist die Motion.
Mit ihr kann jedes Ratsmitglied oder eine
ständige Kommission
den Regierungsrat verpflichten, dem Grossen Rat eine Vorlage
zur Änderung der Verfassung oder
zur Änderung eines bestehenden oder
zum Erlass eines neuen Gesetzes oder eines Grossratsbeschlusses zu unterbreiten.
Die Motion ist in Basel-Stadt ein relativ junges parlamentarisches Instrument; es wurde erst 1991 eingeführt.
Motionen werden in einem zweistufigen Verfahren beschlossen:
die Motion kann dem Regierungsrat erst überwiesen werden,
nachdem dieser – innert drei Monaten – schriftlich Stellung bezogen hat.
Motionen, die keine Frist enthalten, sind spätestens innert vier Jahren zu erfüllen.
Eine Motion kann vom Grossen Rat auch als (weniger verpflichtender) Anzug überwiesen werden.
Beispiele:
Datenbankabfrage 'Motion'
Der Anzug ist das am häufigsten gewählte parlamentarische Instrument.
In der Form eines Anzugs (der dem Postulat im Parlamentsrecht des Bundes sowie der meisten
Kantone entspricht) kann jedes Ratsmitglied oder eine
ständige Kommission
dem Regierungsrat oder dem Grossen Rat Anregungen
zur Änderung der Verfassung,
zu Gesetzen oder Beschlüssen oder
zu Massnahmen der Verwaltung vorlegen.
Das Instrument Anzug entspricht dem Postulat, das der Bund und die meisten Kantone kennen.
Erklärt der Grosse Rat den Anzug für erheblich, so wird er
der Regierung,
dem Ratsbüro oder
einer Grossratskommission überwiesen,
die dann zwei Jahre Zeit haben, Bericht zu erstatten und allenfalls Antrag zu stellen.
Ist der Grosse Rat mit dem Resultat unzufrieden, kann er den Anzug stehen lassen und erneut
entscheiden, wer den Anzug behandeln soll. Die Frist zur Neubearbeitung beträgt wiederum zwei
Jahre.
Beispiele:
Datenbankabfrage 'Anzug'
Das Budgetpostulat ist ein Antrag, der eine Verminderung der Einnahmen oder eine Erhöhung der Ausgaben im Budget bezweckt.
Antragsberechtigt sind jedes Ratsmitglied und jede
ständige Kommission.
Das Budgetpostulat muss bis zum Schluss der Budgetsitzung im Dezember des Grossen Rates schriftlich eingereicht werden.
In der darauffolgenden Januar-Sitzung beschliesst der Grosse Rat, ob er das Budgetpostulat überweisen will.
Tut er dies, dann hat die Regierung so rechtzeitig über das Budgetpostulat zu berichten,
dass dieses spätestens im April im Rat behandelt werden kann.
Beispiele:
Datenbankabfrage 'Budgetpostulat'
Mit einem Vorgezogenen Budgetpostulat kann jedes Ratsmitglied oder jede
ständige Kommission
dem Regierungsrat beantragen, in einem zukünftigen Budget Veränderungen vorzunehmen.
Der Überweisungsbeschluss erfolgt in der Februar-Sitzung.
Der Regierungsrat erstattet mit der Budgetvorlage darüber Bericht,
ob und wie weit das Vorgezogene Budgetpostulat umgesetzt wurde.
Sofern der Regierungsrat das Vorgezogene Budgetpostulat nicht umgesetzt hat,
entscheidet der Grosse Rat bei der Verabschiedung des Budgets,
ob und wie weit es ins Budget übernommen wird.
Beispiele:
Datenbankabfrage 'Vorgezogenes Budgetpostulat'
In Form des Planungsanzugs kann der Grosse Rat, auf Antrag eines seiner Mitglieder oder einer
ständigen Kommission,
dem Regierungsrat eine Änderung in der regierungsrätlichen Planung beantragen.
Bis 2008 bezog sich der Planungsanzug auf den jährlich erscheinenden
Politikplan,
in welchem der Regierungsrat seine gesamte Planung darlegte.
Seit 2009 legt der Regierungsrat seine langfristigen Ziele in einem alle vier Jahre
erscheinenden Legislaturplan
dar, die kurz- und mittelfristigen Ziele im jährlichen Budgetbericht.
Der Planungsanzug bezieht sich nur noch auf letzteren.
Beispiele:
Datenbankabfrage 'Planungsanzug'
Das Vorgezogene Budgetpostulat und den Planungsanzug gibt es in Basel-Stadt erst seit Mitte 2005,
sie lösen zusammen den Planungsauftrag ab.
Beispiele:
Datenbankabfrage 'Planungsauftrag'
Mittels einer Interpellation hat jedes Ratsmitglied das Recht,
vom Regierungsrat Auskunft über die Verwaltung oder die Interessen des Kantons berührende Angelegenheiten zu verlangen.
Die Auskunft soll in der gleichen Sitzung mündlich oder bis zur nächsten Sitzung schriftlich erfolgen.
Bei ausserordentlichen Vorkommnissen kann jedes Ratsmitglied bis eine halbe Stunde vor Sitzungsbeginn
eine dringliche Interpellation einreichen.
Sofern diese im Rat ein Zweidrittelmehr findet, muss sie der Regierungsrat in der gleichen Sitzung mündlich beantworten.
Beispiele:
Datenbankabfrage 'Interpellation'
In Form der Schriftlichen Anfrage kann jedes Ratsmitglied
den Regierungsrat um Auskunft über kantonale Angelegenheiten ersuchen.
Dieser muss innerhalb von drei Monaten antworten; eine Diskussion im Rat findet nicht statt.
Das anfragende Ratsmitglied hat aber Anrecht, im Protokoll eine kurze Replikerklärung zu veröffentlichen.
Beispiele:
Datenbankabfrage 'Schriftliche Anfrage'
Die Schriftliche Anfrage hat ab September 2006 die Kleine Anfrage abgelöst.
Beispiele:
Datenbankabfrage 'Kleine Anfrage'
Eine Resolution ist eine Stellungnahme des Grossen Rates zum aktuellen politischen Geschehen.
Antragsberechtigt sind jedes Ratsmitglied und jede
ständige Kommission.
Um die Resolution zu fassen, braucht es zwei Drittel der Stimmen.
Beispiele:
Datenbankabfrage 'Resolution'
Der Kanton Basel-Stadt hat mit der Standesinitiative und dem Standesreferendum zwei
Mitwirkungsrechte auf Bundesebene, die vom Grossen Rat ausgeübt werden.
Jedes Ratsmitglied ist berechtigt, die Einreichung einer Standesinitiative oder die Ergreifung des
Standesreferendums zu beantragen.
Letzteres geschah – obwohl dieses Kantonsrecht seit 1874 existiert – erstmals 2003, im Fall des
„Steuerpakets“ des Bundes.
(Einem Standesreferendum müssen mindestens acht Kantone zustimmen, damit es zustande kommt).
Beispiele:
Datenbankabfrage 'Antrag'