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Mitglieder & Gremien

Der Grosse Rat zählt hundert Mitglieder. Bei einer Bevölkerungszahl des Kantons von rund 193‘000 repräsentiert jedes Ratsmitglied knapp 2000 Personen. Die Grossrätinnen und Grossräte werden von den Wahlberechtigten auf vier Jahre gewählt.

Ratsmitglieder dürfen höchstens vier aufeinander folgende Amtsperioden bestreiten; danach müssen sie mindestens eine Amtsperiode pausieren. Die Mitglieder des Grossen Rates geniessen parlamentarische Immunität.

Die Ratsmitglieder im Porträt

Wer sitzt im Grossen Rat, für welche Fraktion, Kommission bzw. welchen Wahlkreis? Und wer setzt sich hauptsächlich für welche politischen Belange ein und wer vertritt auch im Berufs- und Alltagsleben spezifische Interessen von Firmen, Verbänden oder Vereinen? Hier finden Sie wichtige Angaben zu jedem Ratsmitglied.

Mitglieder A - Z | Register der Interessenbindungen

Ratsführung und Kommissionen

Die Arbeit eines Parlamentes mit 100 Mitgliedern ist ohne vorberatende Strukturen nicht denkbar. Das Ratsbüro  leitet den Ratsbetrieb, die 13 ständigen Kommissionen sind für festgelegte Sachgebiete zuständig.

Präsidium und Büro | Kommissionen und Gremien

Wer hat die Mehrheit?

Nur wer im Parlament Mehrheiten erreicht, kann politische Ziele durchsetzen. Im Grossen Rat haben weder Rot-Grün noch die Bürgerlichen eine absolute Mehrheit.

Fraktionen und Parteien Politisches Kräfteverhältnis