








Parlamente sind in Fraktionen, nicht Parteien organisiert
Der Grosse Rat gliedert sich politisch in Fraktionen und nicht in Parteien. Die Fraktionen umfassen Angehörige der gleichen Partei oder gleichgesinnter Parteien. Zur Bildung einer Fraktion sind mindestens fünf Mitglieder erforderlich.
Fraktionen besprechen Ratsgeschäfte vor und versuchen, eine möglichst einhellige Position zu entwickeln und dann auch durchzusetzen. Weder im Rat noch in den Kommissionen gibt es allerdings einen Fraktions-Stimmzwang.
Vorteile von Fraktionen
Fraktionen haben das Recht, Mitglieder in Kommissionen und sonstige Gremien zu entsenden. Je stärker eine Fraktion, desto mehr Sitze erhält sie. Ein aus der Fraktion austretendes Ratsmitglied - in der Regel wegen Parteienwechsels - verliert seine Kommissionssitze sofort.
Fraktionen erhalten vom Grossen Rat eine Entschädigung. Der jährliche Grundbetrag beträgt 10'000 Franken, der Zusatzbetrag pro Mitglied 500 Franken.
Neun Parteien sind in sechs Fraktionen organisiert
In dieser Legislatur sind im Grossen Rat neun Parteien in sechs Fraktionen organisiert. Keine Fraktion können die Grünliberalen bilden.
Die Fraktionen:
Fraktionslose | Politisches Kräfteverhältnis | Entwicklung der Parteienlandschaft (seit 1900)