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Interparlamentarische Gremien

Interkantonale parlamentarische Zusammenarbeit

Die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Kantonen wird immer wichtiger, nicht zuletzt aus finanziellen und Standortgründen. Für die Parlamente ist eine gute gegenseitige Information zentral, um die parlamentarische Beratung von regionalen Fragen und Projekten frühzeitig vorbereiten zu können.

Interparlamentarische Konferenz der Nordwestschweiz (IPK)

Der Grosse Rat von Basel-Stadt gehört der Interparlamentarischen Konferenz der Nordwestschweiz (IPK) an. Die IPK setzt sich aus den Ratspräsidien und –vizepräsidien, den auf Ende des vergangenen Amtsjahres abgetretenen Präsidien sowie je drei ständigen Mitgliedern der fünf Kantonsparlamente von Bern, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Aargau zusammen. Die IPK existiert seit 1978 und tagt in der Regel einmal jährlich. (Sekretariat: Landeskanzlei Baselland).

Mitglieder aus dem Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt

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Interparlamentarische Geschäftsprüfungskommissionen

Interparlamentarische Geschäftsprüfungskommissionen sind Organe der gemeinsamen Oberaufsicht mehrerer Parlamente. Sie überprüfen den Vollzug eines bestimmten Staatsvertrags und erstatten den Parlamenten Bericht.

Basel-Stadt ist aktuell in folgenden interparlamentarischen Kommissionen vertreten:

Interparlamentarische Kommission Fachhochschule Nordwestschweiz

Die interparlamentarische Kommission Fachhochschule Nordwestschweiz (IPK FHNW) berät die Geschäfte der FHNW zuhanden der in den Kantonen zuständigen parlamentarischen Kommissionen vor. Sie setzt sich aus je fünf Mitgliedern der Kantonsparlamente von Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau und Solothurn zusammen.

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Interparlamentarische Geschäftsprüfungskommission der interkantonalen Polizeischule Hitzkirch

Die interparlamentarische Geschäftsprüfungskommission der interkantonalen Polizeifachschule Hitzkirch (IGPK IPH) überwacht den Betrieb der gemeinsamen Polizeischule eines Konkordats (mehrere Kantone sowie zwei Städte). Sie setzt sich aus je zwei Parlamentsmitgliedern pro Konkordatsmitglied zusammen.

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Interparlamentarische Geschäftsprüfungskommission des Universitäts-Kinderspitals beider Basel

Die interparlamentarische Geschäftsprüfungskommission des Universitäts-Kinderspitals beider Basel (IGPK UKBB) überprüft als Koordinationsinstanz zwischen den Parlamenten von Basel-Stadt und Basel-Landschaft den Vollzug des Kinderspitalvertrags; dieser regelt den Bau und später den Betrieb des UKBB. Sie setzt sich aus je sieben Parlamentsmitgliedern zusammen.

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Interparlamentarische Geschäftsprüfungskommission der Universität Basel

Die interparlamentarische Geschäftsprüfungskommission der Universität Basel (IGPK Uni) überprüft als Koordinationsinstanz zwischen den Parlamenten von Basel-Stadt und Basel-Landschaft den Universitätsvertrag; dieser regelt die gemeinsame Universitäts-Trägerschaft der beiden Basel. Sie setzt sich aus je sieben Parlamentsmitgliedern zusammen.

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Interparlamentarische Geschäftsprüfungskommission der Schweizer Rheinhäfen

Die interparlamentarische Geschäftsprüfungskommission der Schweizer Rheinhäfen (IGPK Hafen) setzt sich aus Mitgliedern der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft zusammen.

Sie überwacht den Vollzug des Staatsvertrags zur Fusion der Rheinschifffahrtsdirektion Basel und der Rheinhäfen des Kantons Basel-Landschaft zur öffentlich-rechtlichen Anstalt „Schweizer Rheinhäfen“. Sie setzt sich aus je fünf Parlamentsmitgliedern der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft zusammen.

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