Die Spezialkommission zur Überprüfung der Regeln für die Bestellung von Kommissionen
ist eine vom Grossen Rat auf Zeit eingesetzte
Spezialkommission.
Auftrag dieser Spezialkommission ist
die Überprüfung der gesetzlichen Regelung und der bisherigen Praxis
für die Zusammensetzung und die Wahl der Kommissionen des Grossen Rates
inklusive Fristenregelung für die Feststellung der Fraktionsstärken
sowie die allfällige Ausarbeitung von Änderungsvorschlägen
für die Rechtsgrundlagen zur Wahl der Kommissionen.
Der Schlussbericht soll innerhalb von zwei Jahren (3. Juni 2011) vorgelegt werden,
damit allfällige Anpassungen der Rechtsgrundlagen vor den nächsten Grossratswahlen wirksam werden.