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Weitere Kommissionen

Ständige Kommissionen mit besonderen Aufgaben

Die vier ständigen Kommissionen mit besonderen Aufgaben bestehen aus je neun Ratsmitgliedern.

Petitionskommission

Die Petitionskommission prüft Petitionen, berichtet dem Rat darüber und stellt ihm Antrag.

» Mitglieder der Petitionskommission

Begnadigungskommission

Die Begnadigungskommission als nicht richterliche Behörde kann dem Grossen Rat Antrag stellen, einer rechtskräftig verurteilten Person eine Strafe ganz oder teilweise zu erlassen oder deren Strafe in eine mildere Strafart umzuwandeln: Begnadigungen.

» Mitglieder der Begnadigungskommission

Disziplinarkommission für die Gerichte und die Staatsanwaltschaft

Die Disziplinarkommission für die Gerichte und die Staatsanwaltschaft kann dem Grossen Rat Antrag auf Amtsenthebung eines Gerichtspräsidenten, Statthalter, Richters oder Ersatzrichters oder eines (vom Grossen Rat gewählten) Staatsanwaltschaftes stellen. Die Kommission holt dazu vorgängig die Stellungnahme des Appellationsgerichts bzw. der Geschäftsleitung der Staatsanwaltschaft ein. Die Disziplinarkommission kann vom Büro auch damit beauftragt werden, eine Verletzung der Vertraulichkeit oder Geheimhaltung im Umfeld des Grossen Rates abzuklären.

» Mitglieder der Disziplinarkommission

Wahlvorbereitungskommission

Die Wahlvorbereitungskommission bereitet die Wahl der Ersatzrichterinnen und Ersatzrichter der kantonalen Gerichte des Strafbefehlsrichters, des Ersten Staatsanwalts, der leitenden Staatsanwälte und des Jugendanwalts wie auch die Wahl der Ombudsstelle und der Datenschutz-Aufsichtsstelle vor. Die Kommission unterbreitet dem Rat ihre Wahlvorschläge, die Wahlen selbst werden vom Grossen Rat vorgenommen.

» Mitglieder der Wahlvorbereitungskommission

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Besondere Kommissionen

Spezialkommissionen

Zur Vorbereitung einzelner Geschäfte kann der Grosse Rat Spezialkommissionen einsetzen. Sie bestehen aus elf Ratsmitgliedern. Der Grosse Rat kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln eine andere Zahl festlegen. Nach Verabschiedung des Schlussberichts durch den Grossen Rat erlischt das Mandat einer Spezialkommission.

Spezialkommissionen sind in den vergangenen Jahren zu folgenden Themen eingesetzt worden:

  • 'Überprüfung der Regeln für die Bestellung von Kommissionen'
  • 'Revision des Pensionskassengesetzes' und
  • 'Umsetzung der neuen Kantonsverfassung'

Derzeit ist keine Spezialkommission im Einsatz.

PUK – Parlamentarische Untersuchungskommissionen

Der Grosse Rat kann im Rahmen seines Oberaufsichtsrechts für die Abklärung spezieller Vorkommnisse von grosser Tragweite nach Anhörung des Regierungsrates eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) einsetzen. Diese kann Auskünfte von Regierung, Verwaltung und Gerichten einholen, Augenscheine durchführen, Sachverständige herbeiziehen sowie die Herausgabe von Akten verlangen.

An der Abstimmung über die Einsetzung einer PUK müssen mindestens 60 Ratsmitglieder teilnehmen; die Mehrheit muss mindestens 40 Stimmen erreichen.

Der Grosse Rat setzte erst einmal, 2003, eine PUK ein, und zwar zur stark defizitären Pensionskasse des Staatspersonals. Dabei wurde die Finanzkommission mit den Befugnissen einer PUK ausgestattet.

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Verwaltungskommissionen

Verwaltungskommissionen sind Leit- und Aufsichtsorgane öffentlich-rechtlicher Institutionen mit wichtigen Beratungs- und Entscheidungsbefugnissen. Es sind keine parlamentarischen Gremien; nur ein Teil der Mitglieder sind Vertreter des Grossen Rates. Mitglieder von Verwaltungskommissionen werden – mit einigen Ausnahmen – an der ersten Sitzung jeder Legislaturperiode vom Grossen Rat gewählt.

Mitglieder der Verwaltungskommissionen:

» Bankrat der Basler Kantonalbank (BKB)
» Erziehungsrat
» Kommission für Denkmalsubventionen
» Verwaltungsrat der Basler Verkehrs-Betriebe (BVB)
» Verwaltungsrat der Industriellen Werke Basel (IWB)

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