Zur Vorbereitung einzelner Geschäfte kann der Grosse Rat Spezialkommissionen einsetzen.
Sie bestehen aus elf Ratsmitgliedern.
Der Grosse Rat kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln eine andere Zahl festlegen.
Nach Verabschiedung des Schlussberichts durch den Grossen Rat erlischt das Mandat einer Spezialkommission.
Spezialkommissionen sind in den vergangenen Jahren zu folgenden Themen eingesetzt worden:
- 'Überprüfung der Regeln für die Bestellung von Kommissionen'
- 'Revision des Pensionskassengesetzes' und
- 'Umsetzung der neuen Kantonsverfassung'
Derzeit ist keine Spezialkommission im Einsatz.
Der Grosse Rat kann im Rahmen seines Oberaufsichtsrechts
für die Abklärung spezieller Vorkommnisse von grosser Tragweite
nach Anhörung des Regierungsrates eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) einsetzen.
Diese kann Auskünfte von Regierung, Verwaltung und Gerichten einholen, Augenscheine durchführen,
Sachverständige herbeiziehen sowie die Herausgabe von Akten verlangen.
An der Abstimmung über die Einsetzung einer PUK müssen mindestens 60 Ratsmitglieder teilnehmen;
die Mehrheit muss mindestens 40 Stimmen erreichen.
Der Grosse Rat setzte erst einmal, 2003, eine PUK ein,
und zwar zur stark defizitären Pensionskasse des Staatspersonals.
Dabei wurde die Finanzkommission mit den Befugnissen einer PUK ausgestattet.