Im Parlamentssaal nehmen die Mitglieder des Grossen Rates ihre Plätze
nach einer genau festgelegten Regel ein, welche sich nach den
Wahlkreisen,
den Parteistärken und den persönlichen Wahlergebnissen richtet.
Die in den meisten Schweizer Parlamenten angewendete Sitzordnung nach
Fraktionen
kommt in Basel nicht zum Tragen.
Die Mitglieder des Grossen Rates nehmen ihre Sitze nach Wahlkreisen
und in der Reihenfolge der von ihren Parteien
und ihnen persönlich erhaltenen Stimmen ein.
Die von den politischen Parteien und den einzelnen gewählten Mitgliedern
erzielten Stimmen finden sich in den
Protokollen über die Wahl des Grossen Rates.