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Polit-Wörterbuch A - Z : Volksinitiative

Volksinitiative


Volksbegehren, mit dem eine Gesetzes- oder Verfassungsänderung angestrebt wird. Eine Volksinitiative kann als einfache Anregung (unformuliert) oder in Form eines ausgearbeiteten Entwurfes (formuliert) eingereicht werden. Erforderlich sind im Kanton Basel-Stadt 3000 Unterschriften (vor Inkrafttreten der neuen Verfassung 4000 Unterschriften). Die Einreichefrist beträgt 18 Monate ab Publikation. Für eine gültige Volksinitiative gilt das obligatorische Referendum.

Der Grosse Rat hat spätestens innert fünf Jahren (ab Bestätigung des Zustandekommens) über die Initiative zu beschliessen. Beschliesst er, der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen oder lässt er sich auf eine unformulierte Initiative ein, so verlängert sich die Frist um ein Jahr. Die Volksabstimmung muss spätestens ein Jahr nach Abschluss der Behandlung der Initiative durch den Grossen Rat durchgeführt werden."