Vier Jahre:
Der Grosse Rat wird jeweils im Herbst jedes Schaltjahres für vier Jahre neu gewählt.
Wahlberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer, welche im Kanton Basel-Stadt wohnen
und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.
Fünf Wahlkreise:
Die Wahl erfolgt in fünf Wahlkreisen (drei Wahlkreise in der Stadt Basel
sowie je ein Wahlkreis für die Gemeinden Riehen und Bettingen).
Die Wahlen in den Grossen Rat erfolgen nach dem Proporzverfahren.
Mit der Fünf-Prozent-Klausel, wonach eine Partei in mindestens einem Wahlkreis
fünf Prozent der Wählerstimmen machen muss, besteht für kleine Parteien und Gruppierungen
im Kanton Basel-Stadt allerdings eine gewichtige Hürde.
Zusammensetzung:
In der Legislaturperiode 2009-2013 können die kleinen Mitteparteien EVP, DSP und Grünliberale
die Rolle der Mehrheitsbeschaffer spielen.
Die Linke und die Rechte erreichen je alleine keine Mehrheit.