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Proporzsystem

 

Sitzverteilung

Die Sitzverteilung in den Wahlkreisen Grossbasel-West (35), Grossbasel-Ost (27), Kleinbasel (26), Riehen (11) und Bettingen (1) wird im Proporzverfahren errechnet. Im Einer-Wahlkreis Bettingen wird diejenige gültig vorgeschlagene Person als Mitglied des Grossen Rates gewählt, welche am meisten Stimmen erhält.

Proporz

Beim Proporzwahlsystem (1905 eingeführt) werden die Mandate proportional, d.h. im Verhältnis zum Stimmenanteil der Parteien verteilt. Der Proporzeffekt ist umso genauer, je grösser die Zahl der im Wahlkreis zu vergebenen Mandate ist. Dies gewährleistet, dass auch kleinere Parteien im Grossen Rat vertreten sein können. Allerdings besteht im Kanton Basel-Stadt seit 1996 ein 5-Prozent-Quorum. Gewählt sind jene, die innerhalb der Liste ihres Wahlkreises am meisten Stimmen haben.

Fünf-Prozent-Klausel

Die an den Wahlen teilnehmenden Parteien oder Gruppierungen müssen pro Wahlliste in mindestens einem (Proporz-)Wahlkreis einen Wählerstimmenanteil von fünf Prozent erreichen, um bei der Sitzverteilung berücksichtigt zu werden. Die Stimmenanteile im Einer-Wahlkreis Bettingen werden dabei nicht berücksichtigt (Bundesgerichtsentscheid).

Listenverbindung

Die meisten Parteien versuchen, mit anderen Parteien Listenverbindungen einzugehen. Diese werden bei der Mandatszuteilung wie eine einzige Partei behandelt und verbessern damit die Chance auf die Zuteilung von Restmandaten.

Das andere Wahlverfahren: Majorz

Bei Majorzwahlen treten Kandidierende als Einzelpersonen an (Persönlichkeitswahlen). Gewählt ist, wer eine Mehrheit der Stimmen erhält. Damit haben kleine Parteien in der Regel geringe Wahlchancen.

Der Regierungsrat wird im Gegensatz zum Grossen Rat im Majorzsystem gewählt; ebenso das baselstädtische Mitglied des Ständerats.

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