Der Kanton Basel-Stadt ist in fünf Wahlkreise unterteilt.
Massgebend für die Anzahl Sitze der Wahlkreise im Grossen Rat ist die Gesamtbevölkerung.
Nach jeder eidgenössischen Volkszählung wird durch Grossratsbeschluss die Zahl der den einzelnen
Wahlkreisen zustehenden Sitze neu festgelegt.
Jeder Wahlkreis hat aber das Recht auf mindestens einen Sitz.
Die Gemeinden Riehen und Bettingen bilden je einen eigenen Wahlkreis.
Im Wahlkreis Bettingen wird diejenige Person als Mitglied des Grossen Rates gewählt,
welche am meisten Stimmen erhält.
Die Stadt Basel ist in drei Wahlkreise aufgeteilt: Grossbasel-Ost, Grossbasel-West und Kleinbasel.
Die Grenze zwischen Grossbasel-Ost und Grossbasel-West verläuft auf einer Linie, welche von der
Kantonsgrenze bei Binningen dem Birsig bis zur Heuwaage folgt und von da durch den Steinengraben über
den Holbeinplatz und durch den Leonhardsgraben, den Petersgraben und durch den obersten Teil des
St. Johanns-Rheinwegs zum Rhein geht, wobei die Mitte der genannten Strassen und Plätze die Grenze
bildet.
Die Grenze zwischen Grossbasel und Kleinbasel ist bekanntermassen der Rhein.
Karte: Grenze zwischen den Wahlkreisen Grossbasel-Ost und -West (PDF, 1.4 MB)
Für die Legislatur 2013-2017 ergibt sich aufgrund der Volkszählung von 2010 eine Anpassung der Sitzverteilung im Grossen Rat:
Der Wahlkreis Kleinbasel erhält einen Sitz mehr (also 27), Grossbasel West einen weniger (also 34).
Aktuelle Grafik vergrössern:
Sitzverteilung für die Legislatur 2013 bis 2017
Grafiken zu früheren Legislaturen:
2009-2013 |
2005-2009.
Hinweis: Aufgrund der neuen Kantonsverfassung wurde der Grosse Rat im Jahre 2009 von 130 auf 100 Sitze verkleinert.