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GPK-Bericht: Aufsicht über die Basler Verkehrs-Betriebe hat auf allen Ebenen versagt



Die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates (GPK) hat eine Untersuchung zu den Basler Verkehrs-Betrieben (BVB) durchgeführt und dabei systematische Verstösse festgestellt. Sie empfiehlt in ihrem Bericht eine Revision des Organisationsgesetzes für die Basler Verkehrs-Betriebe und fordert die strikte Einhaltung der Compliance gemäss Vorgaben für die öffentlich-rechtlichen Anstalten im Kanton Basel-Stadt.

Nachdem sich die GPK bereits grundsätzlich mit Fragen der Aufsicht und Oberaufsicht über die ausgelagerten Betriebe befasst hatte, führte das Bekanntwerden verschiedener Vorfälle bei den BVB ab Sommer 2013 zu einer breit angelegten Untersuchung. Die GPK stützte sich dabei auf Erkenntnisse von Finanzkontrolle und Ombudsstelle sowie auf die Befragung von Vertretern der politischen, strategischen und operativen Führungsgremien. Die GPK konzentriert sich bei ihrer Berichterstattung auf die Frage der politischen Verantwortung und muss dabei folgende Feststellungen machen:

Compliance, ein Fremdwort

Die Führungskultur bei den BVB entsprach in keiner Weise dem Charakter einer selbständig öffentlich-rechtlichen Anstalt. Es wurden Kompetenzüberschreitungen auf der strategischen und der operativen Führungsebene, mehrfache Verstösse gegen das Personalgesetz sowie vielfache Verstösse gegen das Beschaffungsgesetz festgestellt. Die GPK anerkennt die Bemühungen der heutigen BVB-Verantwortlichen zur Aufarbeitung der Vergangenheit. Sie kann aber aufgrund ihrer Kenntnisse nicht ausschliessen, dass noch weitere Massnahmen notwendig sind, und empfiehlt, diese mit Nachdruck voran zu treiben.

Regierungsrat vernachlässigt Aufsicht

Auch wenn die Eignervertretung de iure nicht abschliessend geklärt ist und sowohl der Regierungsrat wie auch der Grosse Rat in der Pflicht stehen, liegt die Eignervertretung de facto beim Regierungsrat und dem Bau- und Verkehrsdepartement als zuständigem Fachdepartement. Die bisherige Eignervertretung gegenüber der BVB orientierte sich dabei weder an den Vorgaben der Public-Corporate-Governance-Richtlinien des Regierungsrats noch an einem internen Bericht zur Corporate Governance bei den BVB, sodass von einer groben Vernachlässigung der Aufsicht gesprochen werden muss. Des Weiteren existiert bis heute keine Eignerstrategie für die BVB und für die GPK bleibt offen, wie der Regierungsrat seine Strategie gegenüber den BVB bis anhin definiert und verfolgt hat.

Unkritischer Verwaltungsrat

Versagt hat in weiten Teilen auch die Aufsicht des BVB-Verwaltungsrats über die Geschäftsleitung. Die GPK ist erstaunt, dass die gravierenden Vorkommnisse erst im Sommer 2013 evident und durch den Verwaltungsrat thematisiert wurden. Anstatt für die korrekte Befolgung der Gesetze, Statuten, Reglemente und Weisungen zu sorgen, vernachlässigte der Verwaltungsrat seine Sorgfaltspflicht und folgte unkritisch dem ehemaligen Verwaltungsrats-Präsidenten und dem ehemaligen Direktor. Die GPK empfiehlt deshalb zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Organhaftung nach Art. 754 OR gegeben sind.

Wichtige Whistleblower

Grosser Anteil an der Aufdeckung der Vorkommnisse bei den BVB kommt den verschiedenen Whistleblowern zu. Das neue Verfahren des Kantons zum Umgang mit Whistleblowern kam bei den BVB zum ersten Mal zur Anwendung (Inkrafttreten der zugehörigen Verordnung im Herbst 2013). Für die GPK ist das Verfahren noch deutlich zu optimieren, um den Schutz der Whistleblower vollständig zu gewährleisten.

Empfehlungen

Die zentrale Empfehlung der GPK richtet sich gleichzeitig an den Regierungsrat und an den Grossen Rat und verlangt eine Revision des Organisationsgesetzes der Basler Verkehrs-Betriebe nach den Vorgaben der Public-Corporate-Governance-Richtlinien des Regierungsrates. Weiter ist für die GPK eine strikte Einhaltung der Compliance zwingend. Sie erwartet von allen Beteiligten, wobei sie sich selber nicht ausnimmt, eine selbstkritische Aufarbeitung der eigenen Verantwortlichkeiten.
 

Weitere Auskünfte

Tobit Schäfer
Präsident Geschäftsprüfungskommission
Mobiltelefon: 078 682 63 32

Hinweis

Der GPK-Bericht zu den BVB ist ab sofort hier abrufbar (Datenbank des Grossen Rates).