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Der Grosse Rat fordert vom Bundesrat, die Kontingente für Fachkräfte aus Drittstaaten im Bedarfsfall zu erhöhen



Nach dem Baselbieter Landrat im Dezember hat heute der Grosse Rat einstimmig eine gleichlautende Resolution verabschiedet, in welcher er seiner Sorge über die Kontingentskürzungen für Fachkräfte ausserhalb der EU/EFTA Ausdruck gibt. Er fordert den Bundesrat mit Nachdruck auf, die Anliegen der Kantone ernst zu nehmen und die Kontingente im Bedarfsfall zu erhöhen. Die Resolution, die von der FDP-Fraktion eingebracht wurde, ist mit 85 zu 0 Stimmen verabschiedet worden.  

Die Resolution im Wortlaut:

Die Wirtschaft der Region Basel ist auf hochqualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten angewiesen

Der Bundesrat hat am 28.11.2014 mit der Teilrevision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) die Höchstzahlen für hochqualifizierte Arbeitskräfte aus
Ländern ausserhalb der EU/EFTA gekürzt. Die Kurzaufenthalts- (L) und Aufenthaltsbewilligungen
(B) für Personen aus Drittstaaten werden per 1.1.2015 von 8'500 (2014) auf 6'500
reduziert, wovon die Hälfte den Kantonen zur Verfügung steht. Auf den Kanton Basel-Stadt
entfallen im kommenden Jahr 84 Kurzaufenthalts- und 52 Aufenthaltsbewilligungen. Im Kanton
Basel-Landschaft sind es 63 resp. 39 Bewilligungen.

Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt hält fest, dass diese Zahlen in keinem Verhältnis
zur Bedeutung der Wirtschaftsregion Basel und ihrem Bedarf nach Fachkräften aus der ganzen
Welt stehen. Der Entscheid des Bundesrates ist vor diesem Hintergrund in keiner Weise
nachvollziehbar. Die Wirtschaftsregion Basel, die gemäss der jüngsten Regio Wirtschaftsstudie
die schweizweit höchste Wertschöpfung generiert, weist aufgrund ihres hohen Anteils
an Unternehmen aus den Bereichen Life Sciences und Pharma einen besonders grossen
Bedarf nach hochqualifizierten Fachkräften auf, die weder im Inland noch im europäischen
Arbeitsmarkt gefunden werden können.

Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt befürchtet ernsthafte, negative Konsequenzen der
Kontingentskürzungen auf die Entwicklung der regionalen Wirtschaft und begrüsst deshalb
ausdrücklich die Intervention der Regierungen der beiden Basel beim Bundesrat vom 2. Dezember 2014.

Mit Sorge hat der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt hingegen die Verlautbarung des Vorstehers des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF),
Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann, am 6.12.2014 im Rahmen eines Radiointerviews
zur Kenntnis genommen. Demgemäss wird der Bundesrat ungeachtet der massiven Kritik
von Kantonen und der Wirtschaft an den Kontingentskürzungen festhalten und auch während
den kommenden 12 Monaten nicht auf seinen Entscheid zurückkommen.

Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt bekundet dem Bundesrat mit vorliegender Resolution seine grosse und begründete Sorge über die Konsequenzen der Kontingentskürzungen auf die Entwicklung der Wirtschaft der Region Basel. Der Bundesrat wird mit Nachdruck aufgefordert, die Anliegen der Kantone ernst zu nehmen, die Kontingentsausnutzung vierteljährlich zu überprüfen und im Bedarfsfall zu erhöhen. Es darf nicht sein, dass Kantone wie namentlich der Kanton Basel-Stadt in ihren Anstrengungen zur Förderung des Wirtschaftsstandortes durch eine verfehlte und übertriebene Beschränkung des Zugangs zu den erforderlichen Fachkräften behindert und geschädigt werden.
 

Resolutionen benötigen im Grossen Rat ein Zweidrittelmehr. 

Die Resolution als PDF

Weitere Auskünfte

Christian Egeler
Grossratspräsident
Tel. +41 61 335 79 12