Medienmitteilungen

Finanzkommission stimmt der Rechnung 2014 des Kantons Basel-Stadt einstimmig zu



Die Rechnung 2014 des Kantons Basel-Stadt verzeichnet ein Gesamtergebnis von CHF 179.3 Mio. und einen Finanzierungssaldo von CHF 84.3 Mio. Das zweckgebundene Betriebsergebnis liegt bei CHF -2‘561.6 Mio. Alle drei Kennzahlen fallen besser aus als budgetiert. Der Selbstfinanzierungsgrad von 130% bedeutet, dass der Kanton 2014 seine Investitionen vollständig aus eigenen Mitteln finanziert hat. Die Nettoschulden sind auf unter CHF 2 Mrd. gesunken, die Nettoschuldenquote liegt mit 3.0 Promille deutlich unter der gemäss Schuldenbremse zulässigen Höchstgrenze von 6.5 Promille.

Die Finanzkommission nimmt die Staatsrechnung 2014 des Kantons Basel-Stadt erfreut zur Kenntnis, fällt sie doch in allen wesentlichen Punkten besser aus als budgetiert. Das Gesamtergebnis von fast CHF 180 Mio. geht zwar zu weit über der Hälfte auf Sonderfaktoren und Einmaleffekte zurück, liegt aber auch unter deren Abzug deutlich über dem budgetierten Überschuss von CHF 2 Mio. Angesichts der mittel- und längerfristigen Aussichten kommt die Finanzkommission aber – notabene im Einklang mit dem Regierungsrat – zum Schluss, dass das sehr gute Ergebnis kein Anlass dazu gibt, die Notwendigkeit der vom Regierungsrat eingeleiteten Entlastungsmassnahmen in Frage zu stellen. Sie weist darauf hin, dass der Regierungsrat kein eigentliches Sparprogramm vorgelegt hat, sondern lediglich eine Reduktion des Wachstums des zweckgebundenen Betriebsergebnisses von 1.5% pro Jahr auf insgesamt 1.5% in den Jahren 2015 bis 2017 vorsieht. Eine Mehrheit der Finanzkommission ist der Ansicht, die Sparbemühungen seien noch zu intensivieren. Ihr Appell richtet sich nicht nur an den Regierungsrat, sondern auch an die Mitglieder des Grossen Rats, wird doch ein erheblicher Teil der Ausgaben mehr oder weniger direkt vom Parlament beeinflusst.

Vor dem Hintergrund der mittel- und längerfristig negativen Aussichten für den Finanzhaushalt erinnert die Finanzkommission den Regierungsrat regelmässig an seine Verpflichtung zur Durchführung von mindestens einer Generellen Aufgabenüberprüfung (GAP) pro Legislatur. Sie anerkennt, dass alle Departemente einzelne Aufgaben und Prozesse überprüfen und Massnahmen zur Erhöhung der Effizienz ergreifen. Die Finanzkommission hat die Departemente aufgefordert, ihr darüber vermehrt zu berichten. Unbesehen von departementsinternen Überprüfungen darf die departementsübergreifende Sicht nicht vergessen gehen. Der Regierungsrat hatte der Finanzkommission ursprünglich auf Herbst 2014 einen Bericht zum Vorgehen bezüglich GAP versprochen. Im Rahmen der Bemühungen um ein ausgeglichenes Budget 2015 hat er die GAP dann auch als Basis für die Entlastungsmassnahmen definiert. Aus Sicht der Finanzkommission war dies sinnvoll. Über die Entlastungsmassnahmen hat der Regierungsrat orientiert, den Bericht zur GAP hat er auf Ende Mai 2015 in Aussicht gestellt.

Die Finanzkommission hat die Einhaltung der Submissionsvorschriften geprüft. Sie stellt nicht zuletzt aufgrund des speziellen Augenmerks der Finanzkontrolle fest, dass die Vorgaben nicht immer eingehalten werden, dies aber praktisch ausnahmslos ohne böse Absicht geschieht. Nicht selten erhöhen sich im Verlauf eines Projekts die Beträge und man stellt nachträglich fest, dass man ein anderes Submissionsverfahren hätte wählen müssen. Zudem ergeben sich in Spezialfällen (nur ein Anbieter, langjährige Zusammenarbeit mit einem Anbieter und generell in der IT) Schwierigkeiten, die nicht einfach zu lösen sind. Die Finanzkommission ist dankbar, dass die Finanzkontrolle das Submissionswesen zu einem Schwerpunkt ihrer Prüftätigkeit gemacht hat, anerkennt aber auch, dass sich der Regierungsrat der Problematik bewusst ist und bereits geeignete Verbesserungsmassnahmen eingeleitet hat.

Im Rahmen der Behandlung der Staatsrechnung 2014 hat die Finanzkommission bei der Abgrenzung der Steuererträge eine Inkonsistenz zum Vorjahr festgestellt. Weil per Jahresende nie alle Steuererklärungen veranlagt sind, die Steuereinnahmen aber periodengerecht verbucht werden müssen, handelt es sich bei den in einer Rechnung aufgeführten Werten nicht um die effektiv eingegangenen Steuereinnahmen. Die Höhe der noch nicht veranlagten Steuern wird jeweils abgegrenzt. Mit der Umstellung auf die neue Rechnungslegung ist 2013 ein mit einem Schätzalgorithmus errechneter Wachstumsfaktor zur Abgrenzung der Steuererträge von natürlichen Personen eingeführt worden. Wegen Zweifeln an dessen Zuverlässigkeit hat die Steuerverwaltung den Wachstumsfaktor 2014 allerdings nicht angewendet – und damit das Prinzip der Stetigkeit verletzt. Mit dem Wachstumsfaktor würde der Kanton in der Rechnung 2014 um CHF 24 Mio. höhere Steuereinnahmen ausweisen; auch das Gesamtergebnis fiele um diese Summe besser aus. Die Finanzkommission begrüsst grundsätzlich, dass mit Einnahmeschätzungen vorsichtig umgegangen wird. Allerdings gehört es zu den elementaren Rechnungslegungsprinzipien, die Stetigkeit von Verfahren zu wahren. Da eine nachträgliche Korrektur der Rechnung nicht mehr möglich war, hat der Regierungsrat auf Anregung der Finanzkommission im Anhang zur Jahresrechnung einen Hinweis auf den nicht berücksichtigten Wachstumsfaktor gemacht. In den nächsten Jahren soll dieser wieder zur Anwendung kommen und die Methode auf Basis der Resultate mehrerer Jahre plausibilisiert werden.

Die Finanzkommission beantragt dem Grossen Rat mit 13:0 Stimmen, die Staatsrechnung 2014 zu genehmigen.


Weitere Auskünfte

Patrick Hafner, Präsident Finanzkommission des Grossen Rats
Telefon +41 (0) 76 381 96 60, Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Den ausführlichen Bericht der Finanzkommission zur Staatsrechnung 2014 finden Sie hier.