Medienmitteilungen

Vorschau auf die Grossratssitzung vom 24. und 25. Juni 2015



Der Grosse Rat behandelt in der Bündelitagsitzung die Staatsrechnung 2014 und die Staatsbeiträge ans Theater Basel für die nächsten vier Jahre. Ein Teil der Theatersubvention erntete in der Vorberatung Gegenstimmen. Keine Mehrheit fand in der Vorberatung das Vorhaben des Regierungsrates, bei den kantonalen Beihilfen zu sparen.

Traditionsgemäss nimmt der Grosse Rat vor den Sommerferien die Staatsrechnung des vergangenen Jahres zur Kenntnis. Die Finanzkommission ist mit der Rechnung 2014 zufrieden, schliesst sie doch bei einem budgetierten Plus von 2,2 Mio. Franken mit einem Überschuss von 179,3 Mio Franken ab. Weit besser als budgetiert fällt auch die Investitionsrechnung aus; der Selbstfinanzierungsgrad liegt bei 130 Prozent. Die Finanzkommission beantragt dem Grossen Rat einstimmig, die Rechnung zu genehmigen. (Mehr siehe Medienmitteilung der FKom vom 3. Juni 2015).

Das Theater Basel soll für die Spielzeiten 2015/16 bis 2018/19 Staatsbeiträge von insgesamt 161,8 Mio. Franken erhalten. Der Regierungsrat beantragt damit in etwa, das bestehende Niveau weiterzuführen. Die Bildungs- und Kulturkommission stimmt den Beiträgen mit einer 8:3 Mehrheit zu. Die Minderheit störte sich insbesondere daran, dass der Strukturbeitrag, welcher dem Theater nach der verlorenen Abstimmung im Kanton Basel-Landschaft als Sofortmassnahme gewährt worden war, in der Höhe von jährlich einer Million Franken weitergeführt werden soll.

Zum Vorschlag des Regierungsrates, die kantonalen Beihilfen zu AHV/IV sowie Ergänzungsleistungen zu kürzen und so jährlich rund 4,7 Mio. Franken zu sparen, beantragt die Gesundheits- und Sozialkommission Nichteintreten. Eine deutliche Kommissionsmehrheit macht sozialpolitische Bedenken geltend gegen diese Massnahme, die Teil des regierungsrätlichen Sparpakets ist und eine Gesetzesänderung erfordert. Die Beihilfen zu Ergänzungsleistungen sollen um durchschnittlich 40 Prozent gekürzt werden. Weiter sollen kantonale Behilfen künftig von einem Anspruch auf Ergänzungsleistungen abhängen; Beihilfen, die bisher an AHV/IV-Berechtigte mit einem Einkommen knapp über der EL-Anspruchsgrenze gingen, würden entfallen.

Für den Bau eines zweiten Holzkraftwerks Basel der IWB beantragt der Regierungsrat 44,7 Mio. Franken. Die Umwelt-, Verkehrs- und Umweltkommission unterstützt die Investition. Mit dem neuen Kraftwerk an der Hagenaustrasse neben der Kehrichtverwertungsanlage kann der Anteil CO2-neutraler Quellen in der Fernwärmeproduktion von 65 auf 73 Prozent gesteigert werden.

 

Weitere Auskünfte

Elisabeth Ackermann
Grossratspräsidentin
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