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«Wirtepatent light» – JSSK verabschiedet Teilrevision des Gastgewerbegesetzes mit Kompromissvorschlag



Die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) des Grossen Rates unterstützt das Ziel des Regierungsrates, dem Basler Gastgewerbe mehr unternehmerische Freiheit einzuräumen und so die Gastroszene zu beleben. Den Fähigkeitsausweis will die Kommission aber nicht gänzlich abschaffen. Sie schlägt dem Grossen Rat mit dem «Wirtepatent light» einstimmig einen Kompromiss vor. Demnach sollen für den Fähigkeitsausweis nur noch für das Gastrowesen relevante Kenntnisse nötig sein und die Gründe zur Befreiung von einer Fachprüfung erweitert werden. Die Prüfungsabnahme soll neu in die Kompetenz des Regierungsrates fallen und Vorbereitungskurse sollen nicht mehr obligatorisch sein.

Die JSSK unterstützt folgende Hauptpunkte der Teilrevision des Gastgewerbegesetzes ohne Änderungen:

  • die Aufhebung der Anwesenheits- und Wohnsitzpflicht;
  • die Stärkung der unternehmerischen Selbstverantwortung in finanziellen Belangen;
  • die Regelung von bewilligungsfreien Mini-Gastroangeboten.

Die vom Regierungsrat ausserdem vorgeschlagene Abschaffung des Wirtepatents geht auf den vom Grossen Rat überwiesenen Anzug Thomas Gander zurück. Dieser Forderung stellt die JSSK nach Gesprächen mit den betroffenen Kreisen mit dem «Wirtepatent light» einen Kompromissvorschlag gegenüber.

Kompromissvorschlag der JSSK: «Wirtepatent light»

Das «Wirtepatent light» wurde in enger und konstruktiver Zusammenarbeit mit den Anzugstellern, dem Wirteverband und der Verwaltung erarbeitet. Der Kompromiss beruht auf der Beschränkung auf das Wesentliche und steht zwischen der totalen Abschaffung und der Beibehaltung des Status Quo. Der Anwendungsbereich des Fähigkeitsausweises wird gegenüber heute eingeschränkt, zugleich den Einwänden derjenigen, die den Fähigkeitsausweis beibehalten wollen, aber Rechnung getragen.

  • Die Prüfungen zur Erlangung des Fähigkeitsausweises (§ 18 GGG) beschränken sich künftig ausschliesslich auf die für die Führung eines Gastgewerbebetriebes relevanten Kenntnisse über die beiden Bereiche «Konsumentenschutz und Arbeitnehmerschutz».
  • Wer über gleichwertige Kenntnisse oder entsprechende berufliche Erfahrung verfügt, kann von den Prüfungen ganz oder teilweise befreit werden. Die Liste der gleichwertigen Fähigkeitsnachweise (§ 19 GGG) wird erweitert, so dass künftig letztlich weniger Personen einen Fähigkeitsausweis erwerben müssen.
  • Die Prüfungen werden nicht mehr wie heute durch den Wirteverband abgenommen, sondern durch den Kanton. Der Regierungsrat kann die Durchführung aber an Dritte delegieren.
  • Der Besuch von vorbereitenden Kursen ist nicht mehr zwingend. Vorbereitungskurse und Prüfungen dürfen nicht durch die gleiche Institution durchgeführt werden.
  • Neu ist zudem die Anhörung der betroffenen Kreise vor Erlass des Prüfungsreglements sowie vor massgeblichen Änderungen.

Mit den vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen erhält unser Kanton das schweizweit modernste Gastgewerbegesetz, das zur weiteren Belebung der Basler Gastronomieszene beitragen wird und gleichzeitig den «Konsumenten- und Arbeitnehmerschutz» nicht aus den Augen verliert.

 

Weitere Auskünfte:

Dr. Tanja Soland, Kommissionspräsidentin JSSK
Mobile: 079 254 64 42; E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Dr. David Jenny, Vizepräsident JSSK
Telefon: 058 211 33 49; E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Ausführlicher Bericht:

Bericht der Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission zum Ratschlag zur Liberalisierung des Gastgewerbegesetzes