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Knappe WAK-Mehrheit empfiehlt Topverdienersteuer-Initiative zur Annahme



Die Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) hat zwei Berichte verabschiedet. Die «Topverdienersteuer»-Initiative empfiehlt sie mit knapper Mehrheit zur Annahme. Bei der Steuergesetzrevision ist sie mehrheitlich dagegen, dass der Kanton für Kirchen und Religionsgemeinschaften Veranlagung und Bezug der Steuern übernimmt.  

Die von den JUSO eingereichte Volksinitiative «Topverdienersteuer» verlangt eine Steuererhöhung für natürliche Personen bei Einkommen über 200‘000 Franken von 26% auf 28% und von 29% bei Einkommen ab 300‘000 resp. CHF 600‘000 Franken.

Die knappe WAK-Mehrheit argumentiert, dass sehr gut Verdienende durch die Steuervorlage 17 (SV 17) gegenüber mittleren und geringen Einkommen stärker entlastet werden. Mit Annahme der Initiative können die Belastungen der SV 17 gemindert werden. Die Minderheit beantragt analog dem Regierungsrat, den Stimmberechtigten die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Eine Annahme würde zu einem massiven Abbau des Steuersubstrates des Kantons führen, da die betroffenen Personen ihren Steuersitz in einen steuergünstigeren Kanton verlegen könnten. Dieser Personenkreis werde bereits mit der SV 17 überproportional zur Kasse gebeten.

Staatspolitische Bedenken bei Steuergesetzrevision

Bei der Steuergesetzrevision geht es um Anpassungen betr. Steuerort für Maklerprovisionen, Gewinne aus Geldspielen und Anpassungen an das Energiegesetz. Weiter geht es um die Übertragung von Steuerveranlagungs- und Steuerbezugsbefugnissen von den Gemeinden (konkret wünscht dies Bettingen) bzw. den öffentlich-rechtlichen Kirchen und Religionsgemeinschaften auf die Steuerverwaltung. Letzterer Punkt war in der WAK aufgrund des Prinzips der Trennung von Kirche und Staat umstritten. Eine Mehrheit beantragt, die Übertragung dieser Befugnisse auf politische Gemeinden zu beschränken.

WAK-Bericht zur Initiative: Bericht der Wirtschafts- und Abgabekommission zur Kantonalen Volksinitiative "Topverdienersteuer: Für gerechte Einkommenssteuern in Basel"

WAK-Bericht zur Steuergesetzrevision: Bericht der Wirtschafts- und Abgabekommission zum Ratschlag Nr. 18.0919.01 betreffend Teilrevision des Gesetzes über die direkten Steuern vom 12. April 2000

(Web-Mitteilung Parlamentsdienst)