Aufgabe
Oberaufsichtskommissionen üben die Kontrolle über die Arbeit der Regierung, der Verwaltung und der Justiz aus.
Die Oberaufsichtsfunktion beschränkt sich auf das Funktionieren, die Zweckmässigkeit und die Effizienz dieser Instanzen; konkrete Entscheide oder Gerichtsurteile können die Aufsichtskommissionen in der Regel nicht überprüfen. Zu einzelnen Untersuchungsbereichen können sie Subkommissionen einsetzen.
Zusammensetzung
Die Oberaufsichtskommissionen bestehen aus 13 Mitgliedern des Grossen Rates. Die Zusammensetzung gemäss Fraktionen bleibt während der gesamten Amtsperiode unverändert. Die Sitzungen und Sitzungsprotokolle sind nicht öffentlich.
Die zwei Oberaufsichtskommissionen
Rechtsgrundlagen: Geschäftsordnung des Grossen Rates, § 67ff.