Ratsexterne Gremien

Ratsexterne Gremien sind Leit- und Aufsichtsorgane öffentlich-rechtlicher Institutionen mit wichtigen Beratungs- und Entscheidungsbefugnissen. Es sind keine parlamentarischen Gremien; nur ein Teil der Mitglieder sind Vertreter des Grossen Rates. (Bis 2017 fielen auch die Verwaltungsräte von IWB und BVB sowie der Bankrat der Basler Kantonalbank unter die ratsexternen Gremien. Im Zuge von Gesetzesänderungen werden deren Mitglieder nun gänzlich vom Regierungsrat gewählt).

Erziehungsrat

Der Erziehungsrat berät das Erziehungsdepartement und wirkt beim Entscheid über alle wesentlichen Fragen im Bereich des Erziehungs- und Unterrichtswesens mit. Er erlässt Ordnungen und Reglemente und stellt die Lehrziele auf.

Präsidentin bzw. Präsident ist von Amtes wegen die Departementsvorsteherin bzw. der Departementsvorsteher. Der Grosse Rat wählt die weiteren acht Mitglieder des Erziehungsrates; dies für vier Jahre. Aktuelle Amtsperiode: 1. April 2021 - 31. März 2025.

Rechtsgrundlagen: Schulgesetz, § 79

Webpage Erziehungsrat

Kommission für Denkmalsubventionen

Die Kommission für Denkmalsubventionen beschliesst auf Antrag des Denkmalrats und im Rahmen des vom Grossen Rat gesprochenen Kredits über die Subventionsbeiträge für Restaurierungsmassnahmen. Der Grosse Rat wählt alle neun Mitglieder der Kommission wie auch das Präsidium; dies für vier Jahre. Gegenwärtige Amtsperiode: 1. April 2021 - 31. März 2025.

Rechtsgrundlagen: Gesetz über den Denkmalschutz, § 11

Webpage Kommission für Denkmalsubventionen