Weitere ständige Kommissionen
Neben den Oberaufsichts- und den Sachkommissionen kennt der Grosse Rat weitere ständige Kommissionen mit besonderen Aufgaben.
- Petitionskommission
- Begnadigungskommission
- Disziplinarkommission für die Gerichte und die Staatsanwaltschaft
- Wahlvorbereitungskommission
Rechtsgrundlagen: Geschäftsordnung des Grossen Rates, § 72ff.
Spezialkommissionen
Der Grosse Rat kann zur Vorberatung einzelner Geschäfte eine Spezialkommission auf Zeit einsetzen. Derzeit ist keine Spezialkommission im Einsatz.
Rechtsgrundlagen: Geschäftsordnung des Grossen Rates, § 82ff.
Parlamentarische Untersuchungskommissionen (PUK)
Zur Abklärung spezieller Vorkommnisse von grosser Tragweite kann der Grosse Rat eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) einsetzen. Die PUK ist das schärfste Kontrollinstrument des Parlaments. Derzeit ist keine PUK im Einsatz.
Rechtsgrundlagen: Geschäftsordnung des Grossen Rates, § 78ff.
Ratsexterne Gremien
Ratsexterne Gremien sind Leit- und Aufsichtsorgane öffentlich-rechtlicher Institutionen mit wichtigen Beratungs- und Entscheidungsbefugnissen. Es sind keine parlamentarischen Gremien; nur ein Teil der Mitglieder sind Vertreter des Grossen Rates. (Bis 2017 gehörten auch die Verwaltungsräte von IWB und BVB sowie der Bankrat dazu. Nun wählt der Regierungsrat sämtliche Mitglieder dieser Gremien)
Rechtsgrundlagen: Geschäftsordnung des Grossen Rates, § 85