Disziplinarkommission

Die Disziplinarkommission für die Gerichte und die Staatsanwaltschaft kann dem Grossen Rat Antrag stellen, eine Gerichtspräsidentin bzw. einen Gerichtspräsidenten, eine Richterin bzw. einen Richter oder ein Mitglied der Geschäftsleitung der Staatsanwaltschaft des Amtes zu entheben. Die Kommission holt dazu vorgängig die Stellungnahme des Appellationsgerichts bzw. der Geschäftsleitung der Staatsanwaltschaft ein.

Die Disziplinarkommission kann vom Ratsbüro auch damit beauftragt werden, eine Verletzung der Vertraulichkeit oder Geheimhaltung im Umfeld des Grossen Rates abzuklären.

Rechtsgrundlagen: Gerichtsorganisationsgesetz, § 65; Geschäftsordnung des Grossen Rates, § 62

>Zusammensetzung

Die Disziplinarkommission besteht aus neun Mitgliedern des Grossen Rates:


Sekretariat, Kontakt

Aleksandra Milosevic
Sekretariat Disziplinarkommission
Parlamentsdienst des Grossen Rates
Rathaus, Marktplatz 9, 4001 Basel
E-Mail, Telefon 061 267 82 49