Grossratssaal

Um 1900 neu erbaut

Der Grossratssaal im Hinterhaus des Rathauses ist ein gestalterisches Gesamtkunstwerk. Er entstand 1901 bis 1904 und hatte mehrere Vorgänger.

Vom ersten bekannten Rathaus am Fischmarkt um die Mitte des 13. Jahrhunderts bis zu dem Gebäude am Marktplatz, aus dem nach dem Erdbeben von 1356 durch Neu-, Um- und Anbau das heutige Rathaus erwachsen ist, gab es innert hundert Jahren vier Ratssäle.

Der erste «echte» Grossratssaal im Rathaus, mit dessen Neubau man 1504 begonnen hatte, entstand 1521. Bisher hatte der Grosse Rat im Augustiner- oder Predigerkloster getagt. Der Saal hatte eine flache Holzdecke, die reich mit Schnitzwerk verziert war; die Bemalung führte der junge Hans Holbein d. J. bis 1522 aus. 1824 bis 1828 liess man das Rathaus umfassend erneuern, der Grossratsaal bekam eine bedeutend höhere Decke und wurde insgesamt umgestaltet.

Der Grossratssaal mit Tribüne, dem tagenden Parlament und kunstvoll bemalten Wänden.Eindrucksvolles Gesamtkunstwerk von 1904. Foto: Michael Fritschi

1901 wurde der alte Saal abgebrochen, als man 1899 bis 1904 das Rathaus im Stil von Neugotik und Neurenaissance umbaute und erweiterte (unter anderem kam der Rathausturm hinzu). Am 23. Juni 1904 kam der Grosse Rat zu seiner ersten Sitzung im neuen Grossratssaal zusammen. Von den früheren Ratssäälen ist leider fast nichts mehr erhalten, doch gibt es im Basler Kunstmuseum noch die von Hans Holbein d. J. gemalten Wandbilder in Form von Fragmenten zu besichtigen.

Reichtum der Selbstdarstellung

Der Grossratssaal hat fast alles, was ein Parlamentsbetrieb braucht: Garderobe, Vorsaal, Ratscafé, Journalistensitze und Publikumstribüne; die Raumhöhe reicht wie bei solchen Bauten üblich über zwei Stockwerke, ein Hof an der nördlichen Längsseite gibt diesem tief in den Münsterhügel gegrabenen Rathausteil Licht. Was den Saal aber besonders macht, ist seine Bilderwelt, die mit diesem Ort geschichtlich und ideell aufs Engste verbunden ist.

Die Wappen der Schweizer Kantone und legendäre Gestalten aus der Geschichte auf der Aussenfassade des Rathauses verweisen auf das Generalthema der Ausschmückung: Basel und die Aufnahme in die Eidgenossenschaft im Jahr 1501. Es setzt sich fort in der Innenhoffassade des Hinterhauses, wo man die Gesandten der Eidgenossenschaft in Basel Einzug halten sieht, und im Grossratssaal. Über dem Sitz des Grossratspräsidenten und damit vor den Augen der Grossräte kulminiert das Geschehen im dreiteiligen Bild des Bundesschwurs; das Ganze kommentieren ausführliche Schrifttafeln.

Eidschwur, Handel, Wissenschaft 

Der Eidschwur der drei ersten aus Uri, Schwyz und Unterwalden zusammengekommenen Eidgenossen ist ein Integrationsbild, während viele andere zeitgeschichtliche Ereignisse - etwa die politische Benachteiligung der Katholiken und der Arbeiterschaft oder die Trennung der beiden Basel - Konflikte blossgelegt hätten.

Auf der Rückseite des Saals ergänzen szenische Darstellungen von Handel und Wissenschaft und ein historisches Ereignisbild (der Amtsantritt des Rektors bei der Wiedereröffnung der Universität nach der Reformation) die Ikonographie. In den Bildern sind zahlreiche am Rathausbau beteiligte Personen abgebildet, sogar die Familie des Rathausabwarts gab einigen Figuren ihre Gesichtszüge.

An den Saalwänden verteilt finden sich geschnitzte und gemalte Porträtmedaillons von Staatsmännern, die für die Geschichte Basels wichtig waren, so Munatius Plancus, Johann Rudolf Wettstein oder Wilhelm Klein.

Einer der vier Bogenfelder der Türen im Grossratssaal mit der spartanischen Prinzessin Penelope, welche die Tugend der Klugheit verkörpert.Penelope: «Alles, was du tust, sollst du mit Verstand tun». © Simone Hiltscher

und Tugenden

In den Bogenfeldern der Türen sind die vier Haupttugenden dargestellt: Penelope verkörpert die Klugheit, Mucius Scaevola die Tapferkeit, Zeleukos die Gerechtigkeit und Alexander der Grosse die Mässigung; eine Wiederaufnahme des humanistischen Bildprogramms der Holbeinschen Bilder.

Im grösseren Bogenfeld des Kamins thront Moses als vorbildlicher Gesetzgeber. Darüber der Leitspruch des Grossen Rates: salus publica suprema lex (Das Wohl des Volkes ist oberstes Gesetz).

 

Quelle: Das Basler Rathaus, Herausgeber Staatskanzlei des Kantons Basel-Stadt, Basel 1983.

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